Unsere Experten beraten Sie über Versicherungsschaden in Bezug auf Heizung, Gas und Wasser.
Sachversicherungs-Schäden Immobilie in Berlin
Unsere Experten beraten Sie über Versicherungsschaden in Bezug auf Heizung, Gas und Wasser
Was zahlt die Versicherung?
Wo bekomme ich einen fachlich kompetenten Installateur her?
Wie fülle ich die lästige Schadensmeldung fachlich und korrekt aus?
Versicherungsschaden Heizung in Berlin und Brandenburg
Heizungen gehen oftmals aufgrund altersbedingten Verschleißes oder eines technischen Defektes kaputt. Aber nur wenn Blitz- und Überspannung zum Ausfall der Heizung geführt haben, ist es ein Versicherungsfall. In dem Fall übernimmt die Wohngebäudeversicherung dann den Schaden, sofern diese Schäden mitversichert sind. Unsere Experten beraten Sie ausführlich und gerne bei Fragen der Versicherungsschaden.
Versicherungsschaden Wasser und Sanitär in Berlin und Brandenburg
Bei Fragen der Wasserschaden funktioniert die Versicherung folgendermaßen:
Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.
Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Versicherungsschaden Gasleitung und Gasheizung in Berlin und Brandenburg
Wohngebäudeversicherung verlangt regelmäßige Prüfung Ihre Gasleitung bzw. Gasheizung. Deutsche Experten empfehlen Eigentümern und Mietern, die Gasleitungen und Gasgeräte einmal im Jahr zu überprüfen. Außerdem wird es empfohlen, Gasanlagen und Gasleitung spätestens alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Dazu müssen wie die vom Hersteller der Gasttherme vorgegebenen regelmäßige Wartungen und Prüfungen einzuhalten. Es kann im Schadenfall dazu führen, dass die Gebäude- und/oder Hausratversicherung nicht oder nur teilweise leistet. Wer die vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsarbeiten nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, handelt grob fahrlässig.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich über Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer und andere Fragen zu Versicherungsansprüchen beraten zu lassen.
Lassen Sie sich beraten
Wir beraten Sie ausführlich und gerne bei alle Fragen der Versicherungsschaden rund um Ihre Immobilie per Kontaktformular, E-Mail info@samkon.de oder telefonisch unter 030 756 537 41. Sie erreichen unseren Notdienst unter 030 516 906 16.